All­gemeine Geschäfts­bedingungen

  • Die Einrichtung gewährt dem Nutzer/der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Trainingseinrichtung bekanntgegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der oben vereinbarten Leistungen.
  • Der Nutzer/die Nutzerin bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines/ihres Beitrags. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Nutzers/der Nutzerin zunächst für die markierte Dauer geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die markierte Dauer, maximal jedoch um 12 Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung (Posteingangsstempel).
  • Die vereinbarten Beiträge werden jeweils am 1. des Monats im Voraus fällig. Die einmaligen Gebühren sind mit dem ersten Beitrag zu zahlen, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
  • Die Rechte des Nutzers/der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
  • Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurück zuführen.
  • Eine Haftung der Einrichtung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Einrichtung oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Gerät der Nutzer/die Nutzerin schuldhaft mit mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
  • Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.
  • Bei Rücklastschriften trägt der Nutzer/die Nutzerin die Gebühren im vollen Umfang, mindestens jedoch eine Pauschale von 10 Euro.
  • Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.